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Zusammenfassende Meldungen
Das Jahressteuergesetz 2007 ist zum Jahresende 2006 in Kraft getreten. Gegenüber dem Entwurf hat sich bei der Umsatzsteuer lediglich bei den zusammenfassenden Meldungen eine Änderung ergeben. Anders als zunächst vorgesehen, bleibt es bei der bisherigen Abgabepflicht bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres (monatliche Abgabe war vorgesehen).
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