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Neue Regelung für geringwertige Wirtschaftsgueter
Ab 2008 ist bei Gewinneinkünften ein Sofortabzug bei selbständig nutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern verpflichtend, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten jeweils 100 EUR nicht übersteigen. Derartige Wirtschaftsgüter von mehr als 100 EUR und bis zu 1.000 EUR sind künftig in einem jahrgangsbezogenen Sammelposten einzustellen. Dieser ist über eine Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt gewinnmindernd aufzulösen. Für Steuerpflichtige mit Überschusseinkünften bleibt es bei der Regelung, wonach die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter bis zu 410 EUR sofort als Werbungskosten abgezogen werden können.
Hinweis von Bueroportalonline:
Der endgültige Beschluss u.a. dieser Regelung ist für den Sommer 2007 durch den Gesetzgeber vorgesehen.
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