Frage: Können wir auch unterjährig für Buchhaltung bzw. Lohn & Gehaltsabrechnung zum Bueroportalonline wechseln?
Antwort Buchhaltung:Ja. Der Wechsel ist zu jeder Zeit möglich.Bueroportalonlinebenötigt nur die letzte Summen- und Saldenliste aus der Finanzbuchhaltung.
Darüber hinaus können wir Ihre aufgelaufenen Buchungsrückstände einpfle- gen. Dies bedeutet für Sie: Sie sind immer aktuell mit Ihrer Buchhaltung bei Bueroportalonline.
Antwort Lohn & Gehaltsabrechnung: Ja. Wir brauchen hierzu die aufgelaufenen Jahreswerte, die in unsere System übertragen werden. Desweitere benötigen wir einmalig von Ihren Mitarbeitern jeweils eine Kopie der Lohnsteuerkarte bzw. eine Kopie der letzten Lohnabrechnung.