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Vorsteuerabzug aus Photovoltaikanlage
Das Betreiben einer Photovoltaikanlage ist auch dann eine zum Vorsteuerabzug berechtigende unternehmerische Tätigkeit, wenn der mit der Anlage produzierte Solarstrom zum Teil im privaten Haushalt verbraucht wird. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 05.12.2006 gilt dies auch dann, wenn für den privaten Haushalt zusätzlich Strom von einem Energieversorger bezogen wird.
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