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Vernichtung von Ausfuhrbelegen
Originalbelege können vernichtet werden, wenn deren digitale Speicherung nach abgabenrechtlicher Vorgabe ordnungsgemäß erfolgt ist. Die OFD Koblenz weist aber darauf hin, dass Originalbelege mit Dienststempelabdrucken, bei denen die Stempelfarben Pigmentierungen enthalten, im Originalzustand aufbewahrt werden müssen. Derartige Ausfuhrbelege werden derzeit von deutschen, niederländischen und österreichischen Zolldienststellen verwendet.
Hinweis von Bueroportalonline:
Solche Belege müssen im Original zehn Jahre aufbewahrt werden.
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