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Unternehmensteuerreform ist verabschiedet
Am Freitag, 06.07.2007 wurde das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im Bundesrat verabschiedet. Die Änderungen gelten überwiegend ab dem 01.01.2008, vereinzelt erst ab dem 01.01.2009. Damit kam es zur Verabschiedung eines Besteuerungssatzes von 28,25 % zusätzlich Solidaritätszuschlag bei der Einkommensteuer für laufende Gewinne. Die Gewerbesteuer ist ab 2008 nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Bei Kapitalgesellschaften wurde der Körperschaftsteuersatz auf 15 % gesenkt. Neben vielen einzelnen Regelungen in den jeweiligen Bereichen kommt es ab 2009 auch zur 25 %igen Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte.
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