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Steuervergünstigungen für die Vorstandsarbeit
Der ursprünglich geplante Steuerbonus für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Bereichen bei monatlich mindestens 20 Zeitstunden hat der Bundestag nicht beschlossen. Allerdings gibt es nun für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich einen Betrag von 500 EUR, der im Jahr steuerfrei bleibt. Profitieren werden nicht nur viele ehrenamtliche Vereinsvorstände, sondern auch weitere Vereinshelfer bis hin zum Platzwart, die für ihren ansonsten ehrenamtlichen Einsatz von ihrem Verein eine kleine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese Steuervergünstigung ist allerdings ausgeschlossen, sofern bereits Einnahmen als Übungsleiter steuerfrei bleiben.
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