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Steueridentifikationsnummer - Meldebehörden übermitteln Daten
Die Einführung eines bundeseinheitlichen Ordnungsmerkmals „Identifikationsnummer“ wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2003 beschlossen. Diese Nummer ist bundesweit eindeutig und wird jedem Einwohner in Deutschland dauerhaft zugeordnet. Das Bundeszentralamt für Steuern wird die Zuordnung der neuen Identifikationsnummer durchführen und erhält hierzu von den Meldebehörden die entsprechenden Daten der in ihrem Zuständigkeitsbereich mit alleiniger Wohnung oder Hauptwohnung im Melderegister am Stichtag 30.06.2007 registrierten Einwohner. Nach einem Abgleich der Daten (Dublettenprüfung) werden nach Auskunft der Finanzverwaltung voraussichtlich zum 02.01.2008 die ersten Mitteilungsschreiben an die Bürger gedruckt und versendet werden können.
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