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Steuererleichterungen bei Schäden durch Orkan "Kyrill"
Durch den Orkan Kyrill sind am 18.01. und 19.01.2007 in weiten Teilen des Landes Nordrhein-Westfalen beträchtliche Schäden entstanden. Die Beseitigung dieser Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Der Erlass des Finanzgericht Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2007 zeigt alle steuerlichen Maßnahmen auf, die vorgesehen sind, um den Geschädigten zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.
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