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Sparerfreibetrag
Der Freibetrag auf Einnahmen aus Zins- und Kapitalerträgen verringert sich von 1.370 Euro auf 750 Euro (Ledige) und von 2.740 Euro auf 1.500 Euro (Verhei-ratete). Unverändert bleibt der pauschale Werbungskostenabzug von 51 Euro bzw. 102 Euro für Verheiratete. Höhere Werbungskosten müssen belegt werden. Nachweise über Depotgebühren, Vermögensverwaltung, Fachbücher und Steuerberaterkosten müssen eingereicht werden.
(Eigener Bericht - pe)
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