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Handlungsbedarf wegen Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bei bebauten Grundstücken besteht sofortiger Handlungsbedarf. In vielen Fällen wird es ratsam sein, die Übertragung vor der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer durchzuführen und sich selbst ein Wohnrecht bzw. Nießbrauchrecht vorzubehalten. Da es für vermietete Immobilien voraussichtlich keine bzw. keine nennenswerten Entlastungen geben wird, schlägt die künftige Bewertung mit dem Verkehrswert voll auf die Steuerbelastung durch. Durch eine rechtzeitige Eigentumsübertragung noch im Jahr 2007 kann eine Mehrbelastung durch Erbschaft- und Schenkungsteuer vermieden werden.
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