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Riester-Rente
Die Ansparpläne der Rürup-Rente und Riester-Rente sind von der Abgeltungssteuer nicht betroffen. Die staatliche Förderung für die Riester-Rente steigt ab 2008 erneut, und zwar beträgt die Grundzulage 154 Euro (bisher 114 Euro). Für jedes Kind gibt es 185 Euro. Für Kinder, die 2008 geboren werden, beträgt die Zulage 300 Euro. Besserverdiener profitieren vom Sonderausgabenabzug in Höhe von 2100 Euro (bisher 1575 Euro).
(Eigener Bericht - pe)
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