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Reichensteuer ab 2008 auch für Gewinneinkünfte
Ab 2007 wird bei einem Spitzensteuersatz von 42 % eine sog. Reichensteuer von zusätzlichen 3 % Steuersatz erhoben. Im Jahr 2007 wurden Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft hiervon ausgenommen. Für diese Gewinneinkünfte gilt für 2007 ein Entlastungsbetrag. Ab 2007 unterliegen auch die Einkünfte aus Gewerbetrieb, aus selbständiger Arbeit sowie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft dem Steuerzuschlag von 3 %. Der Entlastungsbetrag entfällt ersatzlos.
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