|
Reichensteuer
Für Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von über 250 000 Euro (Verheiratete: 500 000) soll der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken werden 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Freiberuflern als auch Selbstständigen - ausgenommen. 2008 werden dann mit der Unternehmenssteuerreform alle Topverdiener einbezogen.
(Eigener Bericht - pe)
--> zurück
|