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Neues zu Rechnungen
Zu den Pflichtangaben einer umsatzsteuerlichen Rechnung gehört u.a. eine fortlaufende Nummer. Hierdurch soll aber lediglich sichergestellt werden, dass keine Rechnungsnummer mehrmals vergeben wird. Eine fortlaufende Nummerierung ist daher nicht zwingend erforderlich, wenn die mehrfache Vergabe einer Nummer durch andere Weise ausgeschlossen ist.
Hinweis von Bueroportalonline : Um Missverständnisse bei Betriebsprüfungen zu vermeiden, sollte eine generelle Liste über die vergebenen Rechnungsnummern geführt werden.
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