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Rechnung an Computer / Fax
Bei einer an ein Computer/Telefax übermittelten Rechnung handelt es sich um eine elektronische Rechnung, bei der eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist. Nach einer Verfügung der Finanzdirektion Chemnitz ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung, dass die Rechnung über eine erkennbare Signatur verfügt (z.B. mit 2 – D – Barcode). Außerdem muss der Ausdruck auf einem Drucker mit entsprechender Auflösung erfolgen (minimal 300 dpi).
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