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Pendler-Pauschale
Die Kürzung der Fahrtkostenhilfe steht auf dem Prüfstand. Bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes werden die Steuerbescheide - Entfernungspauschale - für vorläufig erklärt. Berufspendler, die sich den Freibetrag für die ersten 20 Entfernungskilometer auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen möchten, legen hierzu beim Finanzamt einen Einspruch ein und stellen damit einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (mit dem Risiko, dass je nach Entscheidung der Richter Nachzahlungen drohen können).
(Eigener Bericht - pe)
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