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Mittelstandsentlastung beschlossen
Der Bundesrat hat dem Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zugestimmt. Hierbei werden Existenzgründer in den ersten drei Jahren von statistischen Meldepflichten befreit. Die Gewinngrenze für die Buchführungspflicht wird von 30.000 EUR auf 50.000 EUR erhöht. Das Auskunftsrecht der IHK gegenüber den Finanzämtern, über die Höhe des Gewerbeertrags zur Übermittlung der Beitragshöhe ihrer Mitglieder wurde erweitert.
Die Änderungen gelten grundsätzlich ab 2008.
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