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Lohnnebenkosten
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sinken von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden nach Berechnungen des Finanzministerium um 17 Mrd. Euro entlastet. Im Gegenzug steigen die Beiträge zu den Rentenkassen von 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent Höhere Beiträge von bis zu 1,6 Prozentpunkten für die gesetzlichen Krankenkassen sind im Gespräch. In der Summe werden Verbraucher bei den Sozialversicherungsbeiträgen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes in allen Einkommensklassen entlastet: Dies sind im Detail bei monatlichem Bruttolohn von 2000 Euro ca. 14 Euro, bei einem Bruttoeinkommen von 6000 Euro ca. 41 Euro.
(Eigener Bericht - pe)
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