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Leistungen von Heilpädagogen
Leistungen von Heilpädagogen können sowohl Heilbehandlungen als auch nicht medizinische Hilfen im Bereich der Lebensführung sein. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 01.02.2007 sind sie dann als umsatzsteuerfrei anzusehen, wenn sie direkt an der Krankheit und deren Ursachen ansetzen und nicht nur darauf abzielen, die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensgestaltung aufzufangen oder abzumildern. Ebenfalls führt der Bundesfinanzhof aus, dass die Behandlung von Legasthenikern steuerfrei sein kann, wenn die Behandlung im Rahmen einer medizinischen Behandlung aufgrund ärztlicher Anordnung erfolgt.
Hinweis von Bueroportalonline:
Betreffende Leistungen können unter direkten Bezug auf die 6. EG-Richtlinie als steuerfrei angesetzt werden.
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