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Koerperschaftsteuer–Anrechnungsverfahren nicht vereinbar
Der Europäische Gerichtshof hat das bis zum Jahr 2000 geltende Koerperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren für nicht vereinbar mit der Kapitalverkehrsfreiheit erklärt. Eine zeitliche Beschränkung der Urteilswirkungen, wie von der Bundesregierung beantragt hat der Europäische Gerichtshof nicht ausgesprochen. Die Ablehnung der zeitlichen Beschränkung der Urteilswirkungen kann als überraschend bezeichnet werden, weil auch der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen aus Vertrauensschutzgründen eine zeitliche Beschränkung befürwortet hatte. Die Bundesregierung erwartet nun hohe Steuerausfälle.
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