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Kindergeld

2007 sank die Altersgrenze beim Kinderfreibetrag und Kindergeld von 27 auf 25 Jahre für Kinder, die in der Ausbildung (Studium) sind. Damit wird auch dann kein Kindergeld mehr bezahlt, wenn der Nachwuchs nach dem 25. Geburtstag seine Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat. Ausbildungsfreibeträge und der Kinderzuschlag in der Riesterente entfallen auch. Von dieser Neuregelung sind erstmals die Jahrgänge 1983 betroffen. Die Geburtsjahrgänge 1980 und 1981 bleiben von der Kürzung verschont. 1982 geborene Kinder erhalten bis zum 26. Geburtstag Kindergeld, so dass ihr Anspruch dann 2008 ausläuft.

(Eigener Bericht - pe)

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