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Kapitalauskuenfte

Die neue Abgeltungssteuer tritt ab 01. Januar 2009 in Kraft. Für private Kapitaleinkünfte wird ein einheitlicher Steuersatz von 25 % angewendet. Die neue Steuer wird dann direkt vom Geldinstitut einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Wertpapiere, die vor dem Jahreswechsel gekauft werden, bleiben nach einjähriger Haltefrist bei Kursgewinnen steuerfrei. Anleger sollten also ihr Depot prüfen und ihr Portfolio bis zum Stichtag optimieren.

Gewinne aus dem Verkauf eines Grundstückes sind nicht von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie bleiben auch dann ab dem Jahr 2009 steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mindestens 10 Jahre liegen.

(Eigener Bericht - pe)

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