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Doppelter Haushalt
Wer am Arbeitsort eine Zweitwohnung unterhält, kann die im Rahmen der doppelten Haushaltsführung anfallenden Mehraufwendungen nur noch begrenzt geltend machen. Weiterhin abzugsfähig bleiben z. B. Heizung, Wasser, Strom und Miete. Der Bundesfinanzhof hat jedoch entschieden, dass 60 Quadratmeter Wohnfläche in bezug auf Ausstattung und Lage ausreichend sind.
(Eigener Bericht - pe)
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