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Domain-Name - nicht abnutzbares Wirtschaftsgut
Aufwendungen, die für die Übertragung eines Domain-Namens an den bisherigen Domain-Inhaber geleistet werden, sind nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19.10.2006 Anschaffungskosten für ein Wirtschaftsgut. Es handelt sich aber in der Regel um ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftsgut, d.h. Abschreibungen können nicht angesetzt werden.
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