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Vorsteuererstattung
Anträge auf Erstattung von Vorsteuern aus Rechnungen mit Mehrwertsteuer anderer EU-Staaten aus 2006 müssen bis 30.06.2007 bei der zentralen Erstattungsbehörde des jeweiligen EU-Mitgliedstaates eingehen. Bestimmte Vorsteuern werden in einigen Ländern nicht oder nur beschränkt erstattet, z.B. Reisekosten, Bewirtungen, Pkw-Kosten. Die Vorsteuererstattung ist auch in einigen Staaten möglich, die nicht zur EU gehören (z.B. Schweiz, Norwegen). Den Anträgen sind unbedingt die Belege im Original beizufügen und eine Unternehmensbescheinigung des Finanzamts. Für den Antrag muss der gültige Vordruck der nationalen Erstattungsbehörde verwendet und in der jeweiligen Landessprache ausgefüllt werden.
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