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Unternehmensteuerreform 2008
Die Unternehmensteuerreform 2008 wurde durch den Bundestag beschlossen; die Zustimmung des Bundesrates steht noch aus. Nachgebessert wurden die Regelungen bei den geringwertigen Wirtschaftsgütern. Die Wertgrenze für die Abschreibung innerhalb der Buchhaltung wird auf 150 EUR gesenkt. Für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von 151 EUR bis 1.000 EUR wird bestimmt, dass diese über ein Sammelkonto mit jährlich 20 % abzuschreiben sind. Für Überschusseinkünfte und bei der Investitionszulage gilt weiterhin die Wertgrenze von 410 EUR.
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