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Pauschalierung bei Geschenken
Nach dem Schreiben der Finanzverwaltung vom 07.05.2007 werden in die Bemessungsgrundlage alle Geschenke einbezogen, die beim Empfänger als Betriebseinnahme zu berücksichtigen sind, d.h. auch Geschenke unter 35 EUR. Die Pauschalsteuer von 30 % entfällt lediglich für sog. Streuwerbeartikel. Zur Vereinfachung wird der Betrag von 35 EUR nur auf die Zuwendung selbst bezogen, obwohl die dafür übernommene Steuer eine zusätzliche Zuwendung darstellt. In diesem Fall sind die darauf entfallenden Pauschalsteuern als Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
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