|
Firmenwagen - Verbot für Privatnutzung
Grundsätzlich wird nach den Regeln des Anscheinsbeweises davon ausgegangen, dass ein Firmenwagen für Betriebsangestellte auch privat genutzt wird. Das führt zu einem lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.11.2006 ändert ein betriebliches Verbot der Privatnutzung hieran nichts, wenn der Arbeitgeber das Verbot nicht nachweislich überwacht. Auf Zeugenaussagen der begünstigten Arbeitnehmer kommt es dabei wegen ihrer Interessenlage kaum an.
Hinweis von Bueroportalonline:
Ein Nutzungsverbot für private Fahrten muss vom Arbeitgeber durch Stichproben überwacht werden. Hierzu ist ein Fahrtenbuch empfehlenswert
(copyright vsh-dl.de).
--> zurück
|