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Ansparruecklage ab 2008
Durch das Unternehmenssteuerreformgesetz werden neue Regelungen zur sog. Ansparruecklage eingeführt. Ab 2008 können Ruecklagen als auch Sonderabschreibungen für gebrauchte Gegenstände (bewegliche Gegenstände) des Anlagevermögens eingesetzt werden. Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages darf bei bilanzierenden Unternehmen das Betriebsvermögen am Ende des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, 210.000 EUR nicht übersteigen. Wird der Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, darf ein Betrag von 100.000 EUR nicht überschritten werden (ohne Berücksichtigung des Investitionsbetrages).
Hinweis von Bueroportalonline: : Die Regelungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes müssen noch vom Bundesrat beschlossen werden.
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