|
1%Regel auch für Lkw's
Auch bei einem Lastkraftwagen kann die 1%Regel anzuwenden sein, urteilt das Finanzgericht Schleswig-Holstein (vom 01.12.2006). Im Einzelfall kommt es nicht immer auf die Zulassung nach Kraftfahrzeugsteuerrecht als Lastkraftwagen an. Dies gilt insbesondere für Kombinationsfahrzeuge. Dabei lässt es das Finanzgericht unberücksichtigt, dass es sich bei dem betreffenden Fahrzeug (Opel Combo) unstreitig um einen zweisitzigen Kastenwagen mit einem fensterlosen Aufbau handelte, der mit Materialschränken und –fächern sowie Werkzeug ausgestattet war. Auch die auffällige Lackierung und Beschriftung des Fahrzeugs waren für die Entscheidung nicht relevant, da die Privatnutzung nach Meinung des Gerichts nicht ausgeschlossen werden konnte.
Hinweis von Bueroportalonline: : Insbesondere dann, wenn kein weiterer Wagen für die Privatnutzung zur Verfügung steht, muss auch bei einem Lkw an eine mögliche Privatnutzung gedacht werden.
(copyright vsh-dl.de)
--> zurück
|