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Bilanzsteuerrecht Altersteilzeitvereinbarungen
Für Verpflichtungen im Rahmen einer Vereinbarung über Altersteilzeit sind Rückstellungen zu bilden. Dies betrifft die Freistellungsphase, in der der Unternehmer verpflichtet ist, einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Arbeitsentgelts zu zahlen. Die Rückstellung in der Beschäftigungsphase muss ratierlich angesammelt werden (Schreiben des Bundesfinanzminsteriums vom 28.03.2007)
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