|
1 %-Regelung auch bei abgeschriebenen Kfz
Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln ist die Anwendung der 1 %-Methode selbst dann zutreffend, wenn bei einem abgeschriebenen Kfz letztlich nur die Kostendeckelung zur Anwendung kommt. Sind die Gesamtaufwendungen für ein Kfz nur geringfügig höher als der anzusetzende Wert für die Privatnutzung, führt dies nicht zu einer unzutreffenden Besteuerung. Nach Aussage des Finanzgerichts steht jedem Steuerpflichtigen im Einzelnen offen, seinen tatsächlichen Aufwand durch Führung eines ordnungsgemässen Fahrtenbuchs zu ermitteln.
(copyright vsh-dl.de)
--> zurück
|